Kastration
Auch wenn es natürlich einen operativen Eingriff bedeutet mit den entsprechenden Risiken, sollten Sie Ihre Katze kastrieren lassen.
Auch, wenn Ihre Katze eine Wohnungskatze ist. Denn sonst hat sie Triebe, die sie nicht ausleben kann. Und dies ist schon Quälerei...
Man wählt für die Kastration am besten den Eintritt der Geschlechtstreife. Dies kann durchaus von Katze zu Katze unterschiedlich sein...
Daher können Sie ggf. warten, bis Ihre Katze geschlechtsreif ist, wenn sie nicht auf andere Katzen trifft, die ebenfalls nicht kastriert sind.
Die Geschlechtsreife erkennen Sie bei der Katzendame an ihrer Rolligkeit. Diese können Sie nicht übersehen bzw. überhören... Denn sie wird dann „unruhig“, maunzt in hohen Tönen durchgängig, schubbert ggf. auf dem Boden...
Der Kater wird mit Markierungen beginnen und deutlich nach Kater riechen...
Die Kastration selber sollte weder zu früh noch am besten zu spät erfolgen. Denn erfolgt die Kastration zu früh, stört sie den Körperhaushalt sehr, denn die Katze ist ja noch ein Katzenkind und im Wachstum. Erfolgt sie zu spät, besteht natürlich die Gefahr einer ungewollten Trächtigkeit.
Eine Katzendame sollte ab ihrem 6. Lebensmonat kastriert werden, ein Kater am besten zwischen dem 8. und 10. Lebensmonat.
Ist Ihre Katze rollig, müssen Sie diese Rolligkeit bitte abwarten, denn sie darf nicht während der Rolligkeit kastriert werden.
Für die Kastration ist eine Narkose und ein operativer Eingriff erforderlich. Sie sollten am besten dabei sein, wenn Ihre Katze die Narkose bekommt, und am besten auch, wenn sie wieder aufwacht.
Dies ist natürlich für Ihre Katze ein Eingriff, auch eine Umstellung. Der Eingriff selber aber ist für die meisten Tierärzte ein Routineeingriff.
Bei der Kastration wird sowohl die Zeugungsfähigkeit bzw. die Gebährfähigkeit verhindert, aber auch der Geschlechtstrieb wird gebannt.
Und genau dies ist der Unterschied zur Sterilisation, wo die Katze zwar keine Babys mehr bekommen bzw. zeugen kann, aber ihren Geschlechtstrieb behält.
Daher spricht man sowohl bei Katze und Kater von Kastration bzw. Sterilisation. Dies ist nicht vom Geschlecht abhängig, wie oft fälschlicherweise gedacht wird. Sondern die Art des Eingriffes bestimmt die Bezeichnung.
Bei Freigängern sollte man nach der Kastration die Katze am besten noch 2 Wochen lang nicht raus lassen. Denn es besteht die Gefahr, daß sie durch den Eingriff und die Veränderung irritiert sein könnte und so draußen sich nicht so vernünftig und vorsichtig verhält wie sonst.
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